Narkose

Bei einer Behandlung unter Vollnarkose „verschlafen" Sie die gesamte Prozedur.

 

 

 

 

Bei sehr stark zerstörten Zähnen von kleinen Kindern ist die Narkose der beste Weg, eine Zahnsanierung durchzuführen. Erst wenn das Kind tief schläft, verlassen die Eltern den OP. Der Narkosearzt betreut den Patienten während der gesamten Narkose. Nach dem Eingriff kommt das Kind in Begleitung seiner Eltern ins Aufwachzimmer, wo es sich gemütlich ausgeschlafen kann, bis der Anästhesist es entlässt. Vor einer Narkosebehandlung informieren wir die Eltern in einem ausführlichen Gespräch über den genauen Ablauf der Behandlung.

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?
In der Regel sind die Kosten für die Vollnarkose von dem Versicherten selbst zu tragen. Hier ist zwischen zahnärztlichen Maßnahmen- diese werden in Rahmen der gesetzlichen Vorschriften immer von der Kasse getragen- und den reinen Kosten für die Vollnarkose zu unterscheiden.

Gibt es Aussnahmen, bei denen die Krankenkassen die Kosten übernehmen?
Kosten werden bei bestimmter Indikation von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Als Indikationen gelten nach jetziger Stand z.B.: nicht kooperierende Kinder bis 12 Jahre alt, geistig Behinderte, Personen mit einer Unverträglichkeit gegen zahnärztliche Betäubungsmittel oder sogenannte Anästhesieversager (Betäubungsmittel wirken nicht).
Ebenfalls können auch andere Faktoren eine Indikation rechtfertigen. Bitte lassen Sie sich hierfür von uns beraten.
Privat Versicherte erhalten eine Erstattung abhängig vom gewählten Tarif – bitte diesbezüglich bei der Versicherung nachfragen.

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